Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Beförderungsbedingungen - Rechte der Fährgäste - Datenschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Folgende übliche Geschäftsbedingungen sind geltend für Kauf bei BORNHOLMSLINJEN.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 24. September 2020.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Besitzer und Betreiber der BORNHOLMSLINJEN ist die MOLSLINJEN A/S, Færgevej 7A, 8000 Aarhus C, Dänemark.
1.2 Jeder Vertrag über die Beförderung mit der BORNHOLMSLINJEN wird daher mit der MOLSLINJEN A/S als Vertragspartner abgeschlossen.
2.1 „Fahrgäste“ sind alle physischen Personen, die laut Vertrag mit der BORNHOLMSLINJEN A/S mit Schiff befördert werden bzw. zu befördern sind, sowie alle Personen, die ein Fahrzeug oder Güter begleiten.
2.2 „Reisegepäck“ sind Gegenstände, die im Rahmen eines Vertrags über die Fahrgastbeförderung mit befördert werden. Das Reisegepäck lässt sich in 4 Kategorien einteilen:
2.2.1 „Handgepäck“ ist das Reisegepäck, das der Fahrgast in seiner Obhut hat bzw. in oder auf seinem Fahrzeug mitführt.
2.2.2 „Fahrzeug“ ist das motorisierte Fahrzeug, das ein Fahrgast an Bord der Fähre mitbringt.
2.2.3 „Wertgegenstände“ sind unter anderem Geld, Wertpapiere, Silber, Gold, Uhren, Juwelen, Schmuck und Kunstgegenstände.
2.2.4 „Sonstiges Reisegepäck“ ist das Gepäck außerhalb der Definitionen unter Punkt 2.2.1, 2.2.2 und
2.3 „Güter“ sind Gegenstände außerhalb der Definitionen unter Punkt 2.2. Lastkraftwagen, Lieferwagen, Busse und Güter, die mit diesen transportiert werden, sind Güter, soweit diese keine persönlichen Gegenstände des Fahrers oder des Fahrgastes sind und als Personenkraftwagen verwendet werden, wonach sie als Reisegepäck zu betrachten sind.
2.4 „Wertgüter“ sind unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, Tabak, Alkohol, Schmuck, Bargeld und ähnliche leicht umsetzbare Gegenstände.
2.5 „Transportbehälter“ sind alle Container, Anhänger, Schwerlastwagen, Paletten, Tanks, Trageboxen oder Ähnliches.
2.6 „Gefahrgüter“ sind Güter, die dem § 257 Abs. 1 und 2 des dänischen Seegesetzes (Søloven) unterliegen.
3.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag über die Beförderung, der von der BORNHOLMSLINJEN A/S abgeschlossen wird, unabhängig davon, ob ein Dokument über den Vertrag erstellt wird. Ergänzend hierzu gelten die an Bord der Fähre ausgehängten Beförderungsbedingungen.
3.2 BORNHOLMSLINJEN A/S kann nicht wegen direkter oder indirekter Verluste, hierunter Einnahmeverluste, die über zwingende Bestimmungen des dänischen Seegesetzes (Søloven) oder sonstige zwingende Gesetzesvorschriften hinausgehen, zur Verantwortung gezogen werden.
3.3 BORNHOLMSLINJEN A/S begrenzt ihre Haftung soweit möglich nach den Vorschriften des dänischen Seegesetzes (Søloven).
3.4 Es kann vorkommen, dass Salzwasser auf die Fahrzeuge spritzt.
3.5 Soweit zwingende Vorschriften nach dem dänischen Seegesetz (Søloven) oder sonstige zwingende Gesetzesvorschriften keinen anderen Gerichtsstand vorschreiben, sind sämtliche Streitigkeiten mit der MOLSLINJEN A/S nach dänischem Recht am Gerichtsstand der MOLSLINJEN A/S zu entscheiden.
3.6 Eine Reservierung ist keine Garantie für eine Beförderung, sondern gilt lediglich als Anfrage wegen freier Kapazität auf der jeweiligen Fähre. Die Reservierung wird automatisch gelöscht, soweit das Check-in nicht spätestens 10 Minuten vor der geplanten Abfahrt erfolgt ist.
3.7 Falls bei ausverkauften Abfahrten Katastrophen-, Notarzt- oder Polizeifahrzeuge befördert werden müssen, werden die zuletzt angekommenen reservierten Fahrzeuge in Warteposition gestellt.
3.8 Betrifft der Vertrag ein bestimmtes Schiff, ist die BORNHOLMSLINJEN A/S dazu berechtigt, den Vertrag mit einem anderen passenden Schiff zu erfüllen, und etwaige Angaben zum Schiffstyp sind für die BORNHOLMSLINJEN A/S nicht verbindlich.
3.9 Von der BORNHOLMSLINJEN A/S mitgeteilte Abfahrts- und Überfahrtszeiten gelten lediglich als Richtzeiten, und die BORNHOLMSLINJEN A/S garantiert daher nicht, dass diese eingehalten werden. BORNHOLMSLINJEN A/S übernimmt keinerlei Haftung für Unregelmäßigkeiten im Betrieb oder für den Anschluss an Züge, Omnibusse und sonstige Transportmittel.
3.10 BORNHOLMSLINJEN A/S behält sich das Recht vor, bei der Durchfahrt am Check-in/Ticketverkauf ohne Bezahlung oder bei der Durchfahrt ohne gültiges Ticket für die gewählte Transportart eine Zusatzgebühr in Höhe von DKK 750 zu erheben.
3.11 Tickets können bar an bemannten Ticketschaltern auf dem Hafengelände gelöst werden, sowie mit Zahlungskarte und einer Reihe von üblichen Zahlungskarten an Ticketautomaten und im Internet über die Seiten der Reederei. In Sassnitz ist eine Barzahlung oder ein Ticketkauf an den Check-in-Automaten nicht möglich. In Sassnitz ist eine Barzahlung nicht möglich. Die Reederei akzeptiert Zahlung mit DKK. Es werden am Abreisetag Euro und schwedische Scheine akzeptiert, jedoch nicht bei künftigen Reservierungen. In Ystad wird auch Zahlung mit SEK akzeptiert.
3.12 Die BORNHOLMSLINJEN A/S behält sich das Recht vor, eine Gebühr für die Änderung einer Reservierung zu erheben.
4.1 Für Verträge über die Personenbeförderung ist eine Stornierung ausgeschlossen, vgl. § 1 Abs. 4 Nr. 4 des dänischen Verbraucherschutzgesetzes (Forbrugeraftaleloven).
4.2 Soweit dies für die jeweilige Ticketvariante möglich ist, kann das Ticket auf eine andere Abfahrt auf der gleichen Strecke innerhalb der Gültigkeitsdauer umgebucht werden. Wenn Sie nur das Datum, den Zeitpunkt oder die Anzahl der Fahrgäste ändern möchten, kann dies über die Webseite oder die App geändert werden. Beispielsweise kann ein Ticket für die Strecke Rønne nach Ystad auf eine andere Abfahrt für die Strecke Ystad nach Rønne umgebucht werden, indem Sie sich telefonisch unter +45 70 900 100 an die BORNHOLMSLINJEN A/S wenden. Rückfahrtickets können nicht auf Abfahrten vom gleichen Landesteil umgebucht werden. Hinweis: Bei Änderung des Tickets zu einer anderen Ticketart, beispielsweise von Lowfare-Ticket zu Flex-Ticket, sind die für das ursprüngliche Ticket maßgeblichen Ticketbedingungen auch für das neue Ticket maßgeblich.
4.3 Sofern die Ticketart Änderungen erlaubt, ist es möglich, beim Ticket eine Transportart in eine andere zu ändern, indem Sie sich telefonisch unter +45 70 900 100 oder persönlich an die BORNHOLMSLINJEN A/S wenden. Beispielsweise kann ein Ticket für ein „Niedriges Auto“ zu einem Ticket für ein „Hohes Auto“ geändert werden oder ein „Fußgänger“-Ticket zu einem Ticket für ein „Niedriges Auto“ usw. Sofern das neue Ticket mehr als das ursprüngliche Ticket kostet, ist die durch die Änderung entstandene Differenz zu begleichen. Ist das neue Ticket preiswerter als das ursprüngliche Ticket, ist es möglich, das ursprüngliche Ticket in Verbindung mit dem Kauf des neuen Tickets zurückerstattet zu bekommen, sofern die ursprüngliche Ticketart dies erlaubt.
4.4 Wenn eine Überfahrt aus einem Versehen doppelt gebucht wurde (d.h. zwei gleiche Tickets wurden für dieselbe Abfahrt gekauft), kann das eine Ticket zurückerstattet werden, indem Sie VOR der geplanten Abfahrt an kundeservice@bornholmslinjen.dk schreiben. Die Rückerstattung setzt voraus, dass beide Tickets für dieselbe Abfahrt innerhalb eines Zeitraums von höchstens 10 Minuten gekauft wurden und dass die personenbezogenen Daten identisch sind.
4.5 Im Falle gestrichener Abfahrten muss die Anfrage bzgl. einer Rückerstattung spätestens 2 Monate ab dem ursprünglichen Abreisetag an kundeservice@bornholmslinjen.dk gesendet werden.
4.6 Lowfare-Tickets gelten bis zu 1 Monat nach dem ursprünglichen Reisedatum und können gegen eine Gebühr und Zahlung eines etwaigen Preisunterschieds bis zum gebuchten Abfahrtzeitpunkt in ein anderes Lowfare-, Flex- oder Standard-Ticket umgebucht werden. Das Lowfare-Ticket gilt für 5 Fahrgäste einschließlich des Fahrers. Weitere Fahrgäste werden unabhängig vom Alter zu je DKK 49 abgerechnet. Das Lowfare-Ticket kann nicht rückerstattet werden. Es gibt eine variierende Anzahl von Lowfare-Tickets, die bei den unterschiedlichen Abfahrten verfügbar sind, und die Lowfare-Tickets werden nach dem Windhundverfahren verkauft.
4.7 Flex-Tickets gelten bis zu 1 Monat nach dem ursprünglichen Reisedatum und können gegen Zahlung eines etwaigen Preisunterschieds bis zum gebuchten Abfahrtzeitpunkt online ohne Gebühr in ein anderes Flex- oder Standard-Ticket umgebucht werden. Das Flex-Ticket gilt für 5 Fahrgäste einschließlich des Fahrers. Weitere Fahrgäste werden unabhängig vom Alter zu je DKK 49 abgerechnet. Das Flex-Ticket kann nicht rückerstattet werden. Es gibt eine variierende Anzahl von Flex-Tickets, die bei den unterschiedlichen Abfahrten verfügbar sind, und die Flex-Tickets werden nach dem Windhundverfahren verkauft.
4.8 Standard-Tickets (hierunter Rentner- und Behindertentickets) gelten bis zu 3 Monate nach dem ursprünglichen Reisedatum und können bis zum gebuchten Abfahrtzeitpunkt umgebucht und/oder rückerstattet werden. Das Standard-Ticket gilt für 5 Fahrgäste einschließlich des Fahrers. Weitere Fahrgäste werden unabhängig vom Alter zu je DKK 49 abgerechnet (Bedingungen für Rentner- und Behindertentickets, siehe unten). Das Standard-Ticket kann ohne Gebühr umgebucht werden. Bei der Rückerstattung wird pro Reservierung eine Gebühr von 20 % des Ticketpreises, jedoch mindestens DKK 100 berechnet, die auf den Rückerstattungsbetrag verrechnet wird. Wenn Sie eine Rückerstattung des Tickets haben möchten, wenden Sie sich bitte an kundeservice@bornholmslinjen.dk.
4.9 Behindertentickets: Personen mit Behinderungen können mit einer gültigen Begleiterkarte, die von Danske Handicaporganisationer, Dansk Blindesamfund oder entsprechenden Behindertenorganisationen ausgestellt wurde, ein Behindertenticket kaufen. Ein Behindertenticket gilt für 2 Fahrgäste einschließlich des Fahrers bis zu 3 Monate nach dem ursprünglichen Reisedatum und kann bis zum gebuchten Abfahrtzeitpunkt umgebucht und/oder rückerstattet werden. Weitere Fahrgäste werden unabhängig vom Alter zu je DKK 49 abgerechnet. Das Behindertenticket kann ohne Gebühr in ein anderes verfügbares Behindertenticket umgebucht werden. Bei der Rückerstattung wird pro Reservierung eine Gebühr von 20 % des Ticketpreises, jedoch mindestens DKK 100 berechnet, die auf den Rückerstattungsbetrag verrechnet wird. Darüber hinaus ist es möglich, ein Fußgängerticket für die eigene Person und eine Begleitung unabhängig vom Alter zu je DKK 29 zu buchen. Wenn Sie eine Rückerstattung des Tickets haben möchten, wenden Sie sich bitte an kundeservice@bornholmslinjen.dk.
4.10 Rentnertickets: Personen, die das Rentenalter von 65 Jahren erreicht haben und dies mit Führerschein bzw. Reisepass, worauf Geburtsdatum und Foto erscheinen, belegen können. Personen im Vorruhestand haben ebenfalls die Möglichkeit, gegen Vorlage eines gültigen Bildausweises ein Rentnerticket zu kaufen. Für Personen im Vorruhestand ist ein entsprechender Ausweis vorzulegen. Ein Rentnerticket gilt für 2 Fahrgäste, wovon einer der Fahrgäste Rentner sein muss. Das Ticket gilt bis zu 3 Monate nach dem ursprünglichen Reisedatum und kann bis zum gebuchten Abfahrtzeitpunkt umgebucht und/oder rückerstattet werden. Weitere Fahrgäste werden unabhängig vom Alter zu je DKK 49 abgerechnet. Das Rentnerticket kann gegen Zahlung eines eventuellen Preisunterschieds ohne Gebühr in ein anderes verfügbares Rentner- oder Standard-Ticket umgebucht werden. Es ist ebenfalls möglich, bei einem Rentnerticket die Transportart zu ändern, beispielsweise von „Fußgänger“ in „Niedriges Auto“, indem Sie sich telefonisch unter +45 70 900 100 an die BORNHOLMSLINJEN A/S wenden. Bei der Rückerstattung wird pro Reservierung eine Gebühr von 20 % des Ticketpreises, jedoch mindestens DKK 100 berechnet, die auf den Rückerstattungsbetrag verrechnet wird. Wenn Sie eine Rückerstattung des Tickets haben möchten, wenden Sie sich bitte an kundeservice@bornholmslinjen.dk.
4.11 Das Standardplus-Ticket ist bis zu 12 Monate nach dem ursprünglichen Reisedatum gültig und kann bis zum gebuchten Abfahrtzeitpunkt geändert und/oder erstattet werden. Das Standardplus-Ticket gilt für 5 Fahrgäste einschließlich Fahrer für Rønne – Ystad. Weitere Fahrgäste werden unabhängig vom Alter zu je DKK 49 abgerechnet. Das Standardplus-Ticket ermöglicht den Fahrgästen den Zugang zur Pendlerlounge an Bord. Das Fahrzeug erhält beim Anbordfahren und Verlassen der Fähre Priorität. Das Standardplus-Ticket kann bis zur Abfahrt ohne Gebühr in alle nicht ausverkauften Abfahrten geändert werden. Das Standardplus-Tickets kann ohne Gebühr rückerstattet werden. Wenn Sie eine Rückerstattung des Tickets haben möchten, wenden Sie sich bitte an kundeservice@bornholmslinjen.dk. Das Ticket wird ab dem 1. Januar 2021 verkauft.
Pendlerverträge und Pendlertickets
4.12 Pendler erhalten Zugang zu Pendlertickets durch die Einrichtung einer Pendlerordnung über das Formular auf bornholmslinjen.dk/pendler, wo die Jahresgebühr, Preisstufen und Bedingungen zu finden sind.
4.13 Pendlerordnungen werden für Privatpersonen bzw. gewerbliche Unternehmen angeboten.
4.14 Mit einer Pendlerordnung ist es möglich, einen oder mehrere Pendlerverträge je nach genutzter Transportart abzuschließen. Transportarten können bspw. „Niedriges Auto“ oder „Fußgänger, Kind“ sein. Pendlerverträge bieten die Möglichkeit, Pendlertickets zu besonderen Bedingungen zu kaufen.
4.15 Pendlerverträge können sowohl für Rønne-Ystad als auch Rønne-Køge genutzt werden und gelten ausschließlich für die spezifische Transportart, für die sie gekauft wurden.
4.16 Pendlertickets können bis zu dem Tag geändert werden, an dem der Pendlervertrag abläuft. Pendlertickets können kostenlos geändert werden.
4.17 Wird ein Pendlerticket für eine Reise nach dem aktuellen Gültigkeitszeitraum des Pendlervertrags gekauft, wird der Pendlervertrag in Verbindung mit dem Ticketkauf automatisch um ein Jahr verlängert und der entsprechende Betrag wird zusammen mit dem entsprechenden Pendlerticket zur Zahlung fällig.
4.18 Ein Pendlervertrag tritt zum ersten Reisedatum des ersten durch den Pendlervertrag gekauften Pendlertickets in Kraft und gilt hiernach 12 Monate. Der Pendlervertrag kann früher in Kraft treten, wenn Sie sich diesbezüglich an den Kundendienst von BORNHOLMSLINJEN auf kundeservice@bornholmslinjen.dk wenden.
4.19 Die Rückerstattung von Pendlervertragsgebühren und Pendlertickets ist ausgeschlossen.
4.20 In Verbindung mit einer Reise mit einem Pendlerticket muss der Inhaber der entsprechenden Pendlerordnung jederzeit eine Fotolegitimation (Führerschein, Krankenversicherungskarte, Personalausweis oder Ähnliches) als Dokumentation vorlegen können. Nutzer einer privaten Pendlerordnung müssen einen Nachweis des Wohnsitzes an der Adresse vorlegen können, für die die Pendlerordnung registriert wurde.
4.21 Das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs muss bei allen Reservierungen aktuell sein. Wenn ein für den Pendlervertrag registriertes Fahrzeug im Ausnahmefall nicht verfügbar ist, zum Beispiel bei einem Werkstattbesuch, kann ein anderes Fahrzeug derselben Transportart, bspw. „Niedriges Auto“, genutzt werden. In diesem Fall muss der Inhaber das amtliche Kennzeichen vor dem Check-in der Abfahrt auf dem entsprechenden Pendlerticket korrigieren. Dies erfolgt online. Die Änderung des amtlichen Kennzeichens auf einem Pendlerticket ändert nicht den Ticketpreis. Eine Dokumentation kann verlangt werden.
4.22 Wenn der Reisende mit einem Pendlerticket das rechtmäßige Zugehörigkeitsverhältnis zur Pendlerordnung nicht nachweisen kann, wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 750 DKK erhoben. In diesem Fall behält sich BORNHOLMSLINJEN A/S zudem das Recht vor, die entsprechende Pendlerordnung sowie alle dazugehörigen Pendlerverträge und Pendlertickets ohne weitere Ankündigung aufzuheben.
4.23 Eine private Pendlerordnung und die dazugehörigen Pendlerverträge gelten für sämtliche Personen im Hausstand. Zwei zusammenlebende Erwachsene können beispielsweise denselben Pendlervertrag für die Ticketart „Erwachsener, Pendler“ nutzen.
4.23.1 Pendlertickets gelten persönlich für den Hausstand und sind nicht übertragbar. Pendlertickets können daher nur von den Eigentümern der im Vertrag registrierten Fahrzeuge sowie Personen im Hausstand genutzt werden.
4.23.2 Hat der Hausstand mehrere Fahrzeuge, können diese alle in derselben Pendlerordnung registriert werden. Der Preis für die entsprechenden Pendlertickets richtet sich nach der Gesamtanzahl Reservierungen der registrierten Fahrzeuge. Die Preisstufen gelten für Reisen innerhalb derselben Transportart. Daher gelten Niedriges Auto 1 und Niedriges Auto 2 in Bezug auf die Preisberechnung für denselben Vertrag, während Niedriges Auto 1 und Hohes Auto 1 jeweils eine eigene Preisberechnung haben. Für jede Transportart wird nur eine Jahresgebühr erhoben. Daher zahlt man für Niedriges Auto 1 und Niedriges Auto 2 nicht zweimal die Jahresgebühr, wenn sie in derselben Pendlerordnung registriert sind.
4.23.3 Wenn mehrere Personen derselben Pendlerordnung dieselbe Abfahrt als Fußgänger oder im jeweils eigenen Auto nutzen wollen, müssen mehrere Pendlerverträge eingerichtet werden.
4.24 Gewerbliche Pendlerordnungen können von Unternehmen eingerichtet werden und werden mit der Handelsregisternummer des Unternehmens verknüpft.
4.24.1 Es können mehrere Pendlerverträge unter derselben gewerblichen Pendlerordnung eingerichtet werden.
4.24.2 Hat das Unternehmen verschiedene Arten von Fahrzeugen, muss für jede dieser Arten ein Pendlervertrag eingerichtet werden, bspw. ein Vertrag für „Niedriges Auto“ und ein anderer für „Hohes Auto“.
4.24.3 Bei einer gewerblichen Pendlerordnung muss der Reisende eine Identifikation vorlegen können, die die Unternehmenszugehörigkeit dokumentiert.
4.24.4 Es können mehrere Fahrzeuge für denselben gewerblichen Pendlervertrag registriert werden. Der Preis für die entsprechenden Pendlertickets richtet sich nach der Gesamtanzahl Reservierungen der registrierten Fahrzeuge. Jahresgebühren und Preisstufen sind auf bornholmslinjen.dk/pendler/priser zu finden.
4.25 Busse
4.25.1 Standard-Bustickets gelten bis zu 3 Monate nach dem ursprünglichen Reisedatum und können ohne Berechnung bis zu 47 Tage vor dem Abfahrtzeitpunkt umgebucht und storniert werden. Reservierungen können nicht umgebucht oder stornieren werden, wenn es 46 Tage oder weniger bis zum Abfahrtzeitpunkt geben sollte. Bei eventueller No-Show erfolgt keine Rückerstattung.
4.26 Busse mit Konto
4.26.1 Bei mehr als 20 Rückfahrten oder 40 Einzelreisen sind Sie dazu berechtigt, Kontokunde zu werden.
4.26.2 Reservierungen, die 28 Tage oder mehr vor der Abfahrt bestellt wurden, können nicht storniert werden, wenn es 25 Tage oder weniger bis zur Abfahrt geben sollte.
4.26.3 Reservierungen, die innerhalb von 27 Tagen vor der Abfahrt bestellt wurden, können nur innerhalb von 5 Tagen nach der Bestellung storniert werden.
4.26.4 Reservierungen, die innerhalb von 5 Tagen vor der Abfahrt bestellt wurden, können nur innerhalb von 1 Werktag nach der Bestellung storniert werden.
4.26.5 Preise werden jährlich im August für das kommende Kalenderjahr neu verhandelt.
4.25.6 Eventuelle No-Shows werden in Rechnung gestellt.
4.27 Feste Reservierungen
4.27.1 Feste Reservierungen für Busunternehmen: Busunternehmen können einen Vertrag über eine Anzahl fester Reservierungen für zukünftige Abfahrten auf den Strecken Rønne-Køge und Rønne-Ystad für einen individuell vereinbarten Zeitraum abschließen. Fährtickets, die im Rahmen dieser Art von Vertrag gekauft wurden, können rückerstattet und auf andere Abfahrten umgebucht werden.
4.27.2 Feste Reservierungen für Frachtunternehmen: Frachtunternehmen können einen Vertrag über eine Anzahl fester Reservierungen für zukünftige Abfahrten auf den Strecken Rønne-Køge und Rønne-Ystad für einen individuell vereinbarten Zeitraum abschließen. Fährtickets, die im Rahmen dieser Art von Vertrag gekauft wurden, können nicht rückerstattet werden, sondern auf andere Abfahrten umgebucht werden.
4.27.3 Verträge über feste Reservierungen können mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich gekündigt werden, soweit nicht andere Bedingungen aus dem jeweiligen Vertrag hervorgehen. Feste Reservierungen sind nicht übertragbar.
4.27.4 Eventuelle No-Shows werden in Rechnung gestellt.
4.28 Für Pauschalreisen, die über andere Unternehmen als der BORNHOLMSLINJEN A/S erworben wurden, ist das etwaige Recht des Kunden auf Rücktritt, Änderung oder Rückerstattung direkt gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend zu machen.
5.1 Bei der Beförderung von Fahrgästen und Reisegepäck wird das Ticket beim Check-in ausgestellt.
5.2 BORNHOLMSLINJEN A/S haftet nicht für die Zeit, bevor der Fahrgast an Bord geht oder fährt und nachdem der Fahrgast an Land gekommen ist.
5.3 1 Stück Handgepäck darf an Bord der Schnellfähren mitgeführt werden. Das maximal zulässige Gewicht des Handgepäcks beträgt 8 kg und das maximal zulässige Maß ist 50 x 40 x 25 cm. Bei Fußgängern wird das übrige Gepäck auf Gepäckwagen an Bord der Fähre gebracht. Bei der Ankunft werden die Gepäckwagen in die Ankunftshalle gebracht, wo die Fahrgäste selbst ihr Gepäck abholen. Bei Gepäck, das auf Gepäckwagen an Bord gebracht wird, haftet die Reederei nicht für die Zeit, bevor das Gepäck an Bord gebracht wird und nachdem das Gepäck an Land gebracht worden ist, sondern für die Zeit, in der das Gepäck sich auf den Gepäckwagen in der Obhut der Reederei befindet. Die Reederei empfiehlt, dass sämtliches der Reederei übergebenes Gepäck eindeutig mit Namen, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers gekennzeichnet ist. Bei Reklamationen wegen Gepäck, das sich auf Gepäckwagen in der Obhut der Reederei befunden hat, sind diese unverzüglich den Mitarbeitern der Reederei im Terminal mitzuteilen, bevor Sie das Terminal verlassen.
5.4 Bei Personen mit einer Behinderung oder die spezielle Hilfe benötigen, kommt die Reederei gern dem eventuellen Wunsch entgegen, in der Nähe des Fahrstuhls zu parken, soweit dies möglich ist. Fahrgäste mit einer Behinderung oder Gehbehinderte können kostenlose Hilfe durch das Fähr- und/oder das Terminalpersonal vorausbestellen und erhalten, um an Bord und von Bord zu gehen. Dies muss spätestens 48 Stunden vor der Abreise bestellt werden, indem Sie sich telefonisch unter +45 70 900 100 an die BORNHOLMSLINJEN A/S wenden.
5.5 Die Reederei kann verlangen, dass Kranke/Behinderte während der Beförderung eine eigene Begleitung haben.
5.6 BORNHOLMSLINJEN A/S haftet unter keinen Umständen für lebende Tiere, die als Reisegepäck befördert werden.
5.7 BORNHOLMSLINJEN A/S haftet nicht für abhandengekommene Wertgegenstände.
5.8 BORNHOLMSLINJEN A/S ist lediglich zur Erstattung von Verlusten verpflichtet, die durch abhandengekommenes oder beschädigtes Gepäck infolge eines Ereignisses während der Beförderung entstehen, soweit der Verlust oder Schaden durch Fehler oder Versäumnisse seitens der BORNHOLMSLINJEN A/S selbst oder einer Person, für die BORNHOLMSLINJEN A/S verantwortlich ist, zurückzuführen ist.
5.9 BORNHOLMSLINJEN A/S erstattet Verluste, die durch den Tod oder die Verletzung eines Fahrgastes infolge eines Ereignisses während der Beförderung zurückzuführen sind, gemäß den Bestimmungen der EG-Verordnung 392/2009.
5.10 Eine Zusammenfassung der Rechte der Fahrgäste bei Tod, Körperverletzung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck, infolge von Ereignissen während der Beförderung mit der MOLSLINJEN A/S, geht aus dem Anhang A zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hervor, und diese sind zudem auf allen Webseiten der MOLSLINJEN A/S verfügbar, unter anderem auf molslinjen.dk und bornholmslinjen.de.
5.11 BORNHOLMSLINJEN A/S ist ausschließlich zum Schadensersatz wegen Verluste oder Schäden verpflichtet, die durch die verspätete Beförderung von Fahrgästen oder die Beförderung oder Auslieferung von Reisegepäck infolge von Fehlern oder Versäumnissen seitens der BORNHOLMSLINJEN A/S entstehen.
5.12 BORNHOLMSLINJEN A/S ist berechtigt, die Beförderung ganz oder teilweise, von einer anderen Reederei ausführen zu lassen. Wird eine Teilstrecke der Reise von einer anderen Reederei durchgeführt, haftet die BORNHOLMSLINJEN A/S nicht für Verluste, Beschädigung oder Verspätung während des von der anderen Reederei durchgeführten Teils der Reise. Gleiches gilt, wenn der Fahrgast Recht auf eine vollständige oder teilweise Beförderung durch eine andere Reederei hat.
5.13 Reklamationen wegen der Verhältnisse an Bord sind beim Personal der jeweiligen Abteilung geltend zu machen. Reklamationen wegen der Beförderung sind der Reederei über die Webseite zu übermitteln.
6.1 Für die Beförderung von Gütern oder Transportbehältern wird ein Lowfare-Ticket ausgestellt, wofür die Lowfare-Bedingungen nach Ziffer 5 maßgeblich sind. Die Ausstellung des Tickets bedeutet jedoch nicht, dass die Güter oder Transportbehälter sich in der Obhut der BORNHOLMSLINJEN A/S befinden, vgl. nach § 275 des dänischen Seerechts (Søloven), da Güter und Transportbehälter für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, Absenders oder Empfängers auf dem Gelände der BORNHOLMSLINJEN A/S stehen, bis die Güter oder Transportbehälter an Bord des Schiffes gebracht werden.
6.2 Das Auf- und Abfahren über das Verladegelände an den Anlegestellen der Fähre haben über die Portale der Reederei für Check-in und eventuell damit verbundenes Fotografieren zu erfolgen.
6.3 Auftraggeber, Absender oder Empfänger werden aufgefordert, Güter und Transportmittel bestmöglich zu sichern. Die Bereiche der BORNHOLMSLINJEN A/S sind nicht überwacht oder speziell gesichert.
6.4 Für die Beförderung von Gütern in etwaigen Transportbehältern, die von der BORNHOLMSLINJEN A/S oder einem Erfüllungsgehilfen der BORNHOLMSLINJEN A/S gehandhabt werden, sind die Bedingungen nach Ziffer 5 maßgeblich.
6.5 BORNHOLMSLINJEN A/S hat das Recht, ohne vorherige Mitteilung Güter oder Transportbehälter sowohl unter als auch über Deck zu befördern, und BORNHOLMSLINJEN A/S hat ebenfalls das Recht, Güter in einem Transportbehälter zu sammeln. BORNHOLMSLINJEN A/S haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gütern oder Transportbehältern, wenn der Verlust, die Beschädigung oder Verspätung auf mangelhafte Befestigung, Sicherung und Verstauen der Güter oder auf sonstige Umstände zurückzuführen sind, für die der Auftraggeber, Absender oder Empfänger verantwortlich ist, und die BORNHOLMSLINJEN A/S ist nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die Güter sachgemäß befestigt, gesichert oder verstaut sind. BORNHOLMSLINJEN A/S ist lediglich verpflichtet die Güter zu untersuchen, wenn der Transportbehälter von außen sichtbar beschädigt ist.
6.6 Die Befestigung, die Sicherung und das Verstauen von Gütern an Bord in Transportbehältern obliegen dem Auftraggeber, Absender oder Empfänger. Im Falle von schlechtem Wetter werden die Transportbehälter, die mit Zurrpunkten zur Befestigung ans Schiff versehen sein müssen, von BORNHOLMSLINJEN A/S befestigt.
6.7 BORNHOLMSLINJEN A/S haftet nicht, wenn Güter oder Transportbehälter zurückgelassen werden müssen, weil der Gegenstand wegen mangelhafter Technik am Gegenstand, wie beispielsweise Stützbeine, die nicht angehoben werden können, oder nicht funktionstüchtige Bremsvorrichtung, nicht an Bord transportiert werden kann. BORNHOLMSLINJEN A/S wird anschließend den Auftraggeber, Absender oder Empfänger informieren.
6.8 Wertgüter werden ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit BORNHOLMSLINJEN A/S befördert. Sollte BORNHOLMSLINJEN A/S nicht vorab darüber informiert werden, haftet BORNHOLMSLINJEN A/S nicht für Verluste, Beschädigungen oder Verspätungen davon.
6.9 Gefahrgüter sind an Bord der Schnellfähren nicht zugelassen. MOLSLINJEN A/S können jedoch Gefahrgüter in begrenztem Umfang mitnehmen, wenn sie nach den Regeln für LQ (Limited Quantities) verpackt sind. LQ-Güter umfassen die Klassen 3, 4, 5, 6.1, 8 und 9 in den Verpackungsgruppen II und III, sowie einige Gase in Klasse 2 einschließlich Aerosols.
6.10 Bei Beförderung von Gefahrgütern sind Sie verpflichtet, die Art und Menge der Gefahrgüter bei der Reservierung des Tickets spätestens 12 Stunden vor dem Transport anzugeben. Werden diese Informationen nicht gegeben, gilt die Garantie des Absenders gegenüber BORNHOLMSLINJEN A/S, dass die zum Transport übergebenen Güter keine Gefahrgüter umfassen.
6.11 Bei der Beförderung von Gefahrgütern müssen die erforderlichen Dokumente vor der Beförderung vorliegen. Kennzeichnung und Verpackung müssen den geltenden Vorschriften genügen. BORNHOLMSLINJEN A/S behält sich das Recht vor zu überprüfen, ob die Ladung der Anmeldung entspricht und hat das Recht, die Beförderung von Gefahrgütern abzulehnen oder zu verschieben.
6.12 BORNHOLMSLINJEN A/S behält sich das Recht vor, Gefahrgüter zu einer anderen Abfahrtzeit zu befördern als die ursprünglich gebuchte Abfahrt.
6.13 Bei der Beförderung von Gütern ist das korrekte Gewicht der Güter in Verbindung mit der Buchung des Tickets anzugeben. BORNHOLMSLINJEN A/S behält sich das Recht vor, eine Kontrollwiegung durchzuführen und einen Aufpreis für eventuell nicht deklariertes Gewicht sowie eine Kontrollgebühr von DKK 2000 zu erheben, soweit ein falsches Gewicht angegeben wurde. BORNHOLMSLINJEN A/S behält sich ebenfalls das Recht vor, eine Buchung zu stornieren, wenn das Gewicht der Güter die vorgegebenen Grenzen überschreitet.
6.14 Abstellen von Anhängern
6.14.1 Abstellen von Anhängern in Køge: An Werktagen dürfen Anhänger auf dem Anhängerplatz für Verschiffung an der nächsten Abfahrt abgestellt werden. Das Abstellen von Anhängern auf diesem Platz, für die keine Buchung für die nächste Abfahrt vorgenommen wurde, ist nicht zulässig. Anhänger, die auf dem Anhängerplatz abgestellt werden, und für die keine Buchung für die nächste Abfahrt vorgenommen wurde, werden aus Platzgründen an einen separaten Bereich auf dem Anhängerplatz verlegt. BORNHOLMSLINJEN A/S erstellt eine Rechnung über DKK 1500 an den Kunden zur Deckung der Kosten für diese zusätzliche Handhabung. Die Haftung und Ersatzpflicht der BORNHOLMSLINJEN A/S für sowohl den Anhänger als auch die Ladung erlöschen, sobald der Anhänger verlegt und im separaten Bereich auf dem Anhängerplatz abgestellt worden ist.
Für Wochenendabfahrten dürfen Anhänger ab Freitag auf dem Anhängerplatz abgestellt werden. Bei Abfahrten an Feiertagen dürfen Anhänger ab dem letzten Werktag vor den Feiertagen auf dem Anhängerplatz abgestellt werden.
6.14.2 Abholen von Anhängern in Køge: Anhänger, die mit der Fähre von Rønne kommen, müssen vor 19:30 Uhr am folgenden Tag vom Anhängerplatz abgeholt werden. Anhänger, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt worden sind, werden aus Platzgründen an einen separaten Bereich auf dem Anhängerplatz verlegt. BORNHOLMSLINJEN A/S erstellt eine Rechnung über DKK 1500 an den Kunden zur Deckung der Kosten für diese zusätzliche Handhabung. Es steht dem Kunden frei, vor 19:30 Uhr am folgenden Tag die Verlegung seiner Anhänger selbst zu veranlassen. Die Haftung und Ersatzpflicht der BORNHOLMSLINJEN A/S für sowohl den Anhänger als auch die Ladung erlöschen, sobald der Anhänger verlegt und im separaten Bereich auf dem Anhängerplatz abgestellt worden ist.
6.15 BORNHOLMSLINJEN A/S hat ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht für Güter oder Transportbehälter, die sich unter der Kontrolle der BORNHOLMSLINJEN A/S befinden, teils für alle Kosten im Rahmen der Güter oder Transportbehälter – einschließlich Vergütung und Lagermiete – teils für alle sonstigen Ansprüche der BORNHOLMSLINJEN A/S gegenüber dem Auftraggeber, Absender oder Empfänger.
6.16 Unter keinen Umständen ist die Verrechnung von Ersatzansprüchen oder sonstigen Forderungen gegenüber der Reederei auf den Ticketpreis oder die zugehörigen Forderungen der Reederei zulässig.
7.1 Die Behandlung von personenbezogenen Daten durch MOLSLINJEN A/S entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung. Dies wurde in einem Dokument zusammengefasst, das Sie hier finden.
8.1 Eine Logstatistik gibt es auf allen Webseiten der MOLSLINJEN A/S, unter anderem auf molslinjen.dk und bornholmslinjen.de, und das bedeutet, dass ein Statistiksystem Informationen sammelt, die statistisch anzeigen können, wie viele Besucher eine Webseite hatte, von woher diese kommen, von welcher Stelle auf der Webseite sie diese verlassen und anderes mehr. Die Logstatistik dient unter anderem der Optimierung der Webseiten und der Funktionalität der Webseiten sowie einer verbesserten Benutzerfreundlichkeit.
8.2 MOLSLINJEN A/S hat das Urheberrecht für jeden Inhalt, der auf den Webseiten publiziert wird.
Inhalte dürfen nicht ohne Genehmigung verbreitet oder vervielfältigt werden. Die Verlinkung von Informationen auf den Webseiten ist frei erlaubt. Sogenannte „Deep Links“ sind auch erlaubt. Wenden Sie sich eventuell an molslinjen@molslinjen.dk zwecks direkter Verlinkungen.
8.3 MOLSLINJEN A/S behält sich das Recht vor, Informationen und eventuelle Fehler auf den Webseiten des Unternehmens zu ändern. Die Informationen auf den Webseiten werden regelmäßig aktualisiert, es können jedoch Fehler auftreten. MOLSLINJEN A/S ist für direkte oder indirekte Verluste als Folge der Verwendung von Informationen auf den Webseiten nicht verantwortlich. MOLSLINJEN A/S haftet nicht für die Verlinkung mit Servern von Drittanbietern und auch nicht für den Inhalt der Server von Drittanbietern. Das Herunterladen von Dokumenten aus den Webseiten der MOLSLINJEN A/S liegt in der eigenen Verantwortung des Benutzers.
8.4 Bei der Nutzung dieser Webseite akzeptiert der Benutzer die Bedingungen in diesem Dokument. Der Inhalt wird nach Bedarf aktualisiert, damit Sie als Nutzer stets wissen, welche Daten von MOLSLINJEN A/S gesammelt werden und wofür. MOLSLINJEN A/S behält sich das Recht vor, jederzeit das Dokument zu ändern, zu ergänzen oder Teile davon zu entfernen. Besuchen Sie deshalb diese Seiten, um sich über etwaige Änderungen zu informieren. Wenn die Webseiten der MOLSLINJEN A/S weiterhin genutzt werden, nachdem Änderungen vorgenommen wurden, akzeptiert der Nutzer damit die Änderungen. Mit der Bestellung eines Tickets über eine der Webseiten der MOLSLINJEN A/S akzeptiert der Nutzer gleichzeitig, dass MOLSLINJEN A/S personenbezogene Daten gemäß den in diesem Dokument von MOLSLINJEN A/S ermittelten Informationen verwendet. MOLSLINJEN A/S befolgt das dänische Datenschutzgesetz (Persondataloven).
9.1 Falls Sie sich über Ihren Kauf beschweren möchten, wenden Sie sich bitte an MOLSLINJEN A/S unter kundeservice@bornholmslinjen.dk. Sollte keine Lösung gefunden werden, können Sie eine Beschwerde beim dänischen Wettbewerbs- und Verbraucherzentrum für Reklamationslösungen „Konkurrence- og Forbrugerstyrelsens Center for Klageløsning“, Carl Jacobsens Vej 35, DK-2500 Valby, unter www.forbrug.dk einreichen.
9.2 Sie können sich auch über das Online-Beschwerdeportal der Europäischen Kommission beschweren, was jedoch hauptsächlich relevant wird, wenn Sie außerhalb Dänemarks ansässig sind. Sie finden das Beschwerdeportal hier: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Bei Einreichung einer Beschwerde ist unsere folgende E-Mail anzugeben: kundeservice@molslinjen.dk.
9.3 Das Beschwerderecht entfällt nach 2 Monaten, da eine Reihe der Daten, die zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde von BORNHOLMSLINJEN A/S verwendet werden, nach dieser Frist gelöscht werden.
Anspruch auf Entschädigung im Todesfall oder bei Körperverletzung
Schifffahrtsereignis: Der Fahrgast hat in jedem Fall Anspruch auf eine Entschädigung seitens des Beförderers oder des Versicherungsunternehmens des Beförderers von bis zu 250.000 SZR, es sei denn, es handelt sich um Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Beförderers liegen (z. B. Krieg, Naturkatastrophen oder Handlungen eines Dritten). Die Entschädigung kann bis zu 400.000 SZR betragen, es sei denn, der Beförderer kann beweisen, dass das Ereignis ohne dessen Fehler oder Versäumnisse entstanden ist.
Sonstiges Ereignis: Der Fahrgast hat Anspruch auf eine Entschädigung seitens des Beförderers oder des Versicherungsunternehmens des Beförderers von bis zu 400.000 SZR, wenn er beweist, dass das Ereignis infolge von Fehlern oder Versäumnissen seitens des Beförderers entstanden ist.
Anspruch auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung von Handgepäck
Schifffahrtsereignis: Der Fahrgast hat Anspruch auf Schadenersatz seitens des Beförderers von bis zu 2.250 SZR, es sei denn, der Beförderer kann beweisen, dass das Ereignis ohne dessen Fehler oder Versäumnisse entstanden ist.
Sonstiges Ereignis: Der Fahrgast hat Anspruch auf Schadenersatz seitens des Beförderers von bis zu 2.250 SZR, wenn er beweist, dass das Ereignis infolge von Fehlern oder Versäumnissen seitens des Beförderers entstanden ist.
Anspruch auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung von anderem Gepäck
Der Fahrgast hat Anspruch auf Schadenersatz seitens des Beförderers von bis zu 12.700 SZR (bei Fahrzeugen, inklusive des Gepäcks, welches im oder auf dem Fahrzeug mitgeführt wird), es sei denn, der Beförderer kann beweisen, dass das Ereignis ohne dessen Fehler oder Versäumnisse entstanden ist.
Anspruch auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen
Der Fahrgast hat Anspruch auf eine Entschädigung seitens des Beförderers von bis zu 3.375 SZR für den Verlust oder die Beschädigung von Bargeld, umsetzbaren Wertpapieren, Gold, Silber, Juwelen, Schmuck und Kunstgegenständen, sofern diese beim Beförderer zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt worden waren.
Anspruch auf Entschädigung für Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder sonstigen speziellen Ausrüstungen der Fahrgäste mit reduzierter Mobilität
Der Fahrgast hat Anspruch auf Entschädigung seitens des Beförderers, die dem Wiederbeschaffungswert oder den Reparaturkosten der jeweiligen Ausrüstung entspricht, es sei denn, das Ereignis ohne die Fehler oder Versäumnisse des Beförderers entstanden ist. Ein Schifffahrtsereignis setzt Fehler oder Versäumnisse seitens des Beförderers voraus.
Anspruch auf eine Vorschusszahlung im Falle eines Schifffahrtsereignisses
Bei Tod oder Körperverletzung eines Fahrgastes hat der Fahrgast oder eine andere Person, die Anspruch auf Entschädigung hat, Anspruch auf eine Vorschusszahlung zur Deckung der unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse. Diese Vorschusszahlung richtet sich nach dem Umfang des erlittenen Schadens und ist innerhalb von 15 Tagen zu leisten. Bei Todesfall beträgt die Zahlung mindestens 21.000 EUR.
VORGEHENSWEISE
Schriftliche Anzeigen
Im Falle von Verlust oder Beschädigung von Handgepäck oder anderem Gepäck muss der Fahrgast fristgerecht und schriftlich gegenüber dem Beförderer reklamieren. Andernfalls verliert er seinen Anspruch auf Entschädigung.
Verjährung von Schadensersatzansprüchen
Im Allgemeinen müssen die Ansprüche innerhalb von 2 Jahren vor dem zuständigen Gericht geltend gemacht werden. Die Frist beginnt jedoch je nach Art des Schadens zu unterschiedlichen Zeitpunkten.
Haftungsausschluss und Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Beförderers kann beschränkt werden, sollte bewiesen werden, dass der Tod oder die Körperverletzung eines Fahrgastes oder der Verlust oder die Beschädigung seines Gepäcks infolge von Fehlern oder Versäumnissen des Fahrgastes entstanden oder daraus gerechtfertigt sind.
Umgekehrt gelten die verschiedenen Höchsthaftungsgrenzen nicht, wenn bewiesen wird, dass die Schäden vom Beförderer oder dessen Bediensteten oder Beauftragten verursacht wurden und zwar absichtlich oder leichtfertig und im Bewusstsein, dass ein solcher Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.
Beförderungsbedingungen
Die Beförderung von Passagieren, Fahrzeugen und Gepäck auf unseren oder einer unserer gecharterten Fähren, findet gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Bornholmslinjen statt, die unter bornholmslinjen.de verfügbar sind. Ergänzend hierzu gelten diese Beförderungsbestimmungen für Ihren Aufenthalt an Bord.
Diese Beförderungsbedingungen gelten ab 18. Dezember 2018.
Beförderungsbedingungen
Der Passagier muss bei Befahren/Betreten der Fähre im Besitz eines Tickets oder eines ähnlich gültigen Fahrausweises sein. Tickets können unter bornholmslinjen.de, telefonisch, oder beim Check-In gelöst werden. Unter bornholmslinjen.de finden Sie zudem eine komplette Übersicht über alle Ticketvarianten und die jeweiligen Regeln im Falle von Änderungen und Rückerstattungen.
Tickets sind vor Abfahrt zu kaufen und sind während der gesamten Reise aufzubewahren. Die Reederei behält sich vor ein erhöhtes Beförderungsentgelt einzufordern, falls festgestellt wird, dass das Befahren/Betreten der Fähre ohne gültiges Ticket erfolgt ist. Eine Rückerstattung von Tickets, egal aus welchem Grund, ist ausschließlich über E-Mail an die Reederei unter kundeservice@bornholmslinjen.dk möglich.
Bei der Beförderung von kranken Passagieren kann die Reederei ein ärztliches Attest und auch eine Begleitperson für den kranken Passagier während der Reise verlangen. Es ist keine Pflege oder medizinische Versorgung von kranken Passagieren an Bord möglich. Die Reederei transportiert keine kranken Passagiere an Bord oder an Land, es sei denn die Erkrankung ist während der Fahrt entstanden.
Die Passagiere sind verpflichtet die Anweisungen des Kapitäns und der Schiffsoffiziere gemäß § 408 des dänischen Seerechts [søloven] zu befolgen.
Die Beschädigung von Inventar der Reederei und von Sachen eines anderen Fahrgasts führt Ersatzansprüche mit sich.
Alkoholisierten Personen kann die Beförderung verweigert werden, auch wenn Sie im Besitz eines gültigen Tickets sind. Alkohol darf laut Gesetz an betrunkene Personen sowie an Personen unter 18 Jahren nicht ausgeschenkt werden.
Die Beförderung von alleinreisenden Kindern unter 7 Jahren ist ausgeschlossen, diese müssen von einer Person, die mindestens 16 Jahre alt ist, begleitet werden.
Bei Personen mit einer Behinderung oder die spezielle Hilfe benötigen, kommt die Reederei gerne dem Wunsch in der Nähe des Fahrstuhls zu parken entgegen, soweit dies möglich ist.
Während der Überfahrt ist der Aufenthalt auf dem Fahrdeck und das Rauchen ist nur in den ausgewählten Bereichen erlaubt.
Passagieren ist ohne die Genehmigung der Reederei, der Verkauf von Waren, die Verteilung von Drucksachen, Werbematerial und Warenproben sowie die Veranstaltung von Sammlungen oder dergleichen an Bord und an Land untersagt.
Es dürfen keine mitgebrachten Speisen und Getränke im Panoramacafé verzehrt werden.
Haustiere können während der Überfahrt gern im Auto verbleiben. Mitgeführte Haustiere müssen im Passagierbereich an der Leine geführt, können in geeigneten Transportmitteln und zudem in den besonderen ”Hunde-Bereichen” an Bord mitgeführt werden.
Wertgegenstände, die an Bord der BORNHOLMSLINJEN vergessen wurden, werden bei der Polizei abgegeben. Vergessene Medikamente werden bei der Polizei oder schnellstmöglich zur Vernichtung bei einer Apotheke abgegeben.
Sonstige Fundsachen werden von der BORNHOLMSLINJEN bis zu 7 Tage aufbewahrt, wonach diese entweder vernichtet oder für wohltätige Zwecke ausgeliefert werden.
Fundsachen können auf bornholmslinjen.de nachgeforscht werden.
Der Absender von Gütern ist verpflichtet, die Reederei spätestens 24 Stunden vor Abfahrt schriftlich über die Präsenz von Gefahrgut in Kenntnis zu setzen, und sicherzustellen, dass alle obligatorischen Dokumente korrekt ausgefüllt und abgegeben worden sind.
Gefahrgut ist nur an Bord der Schnellfähren in begrenztem Umfang (Limited Quantities) erlaubt, und nur wenn es nach den Regelungen für LQ (Limited Quantities) verpackt ist.
Reklamationen wegen der Verhältnisse an Bord müssen an das Personal der jeweiligen Abteilung gerichtet werden. Reklamationen wegen der Beförderung sind der Reederei per E-Mail an kundeservice@bornholmslinjen.dk zu übermitteln.
Sollte ein Schaden an Fahrzeugen, Personen, Gepäck oder Gütern in etwaigen dafür vorgesehenen Transportmitteln an Bord entstehen, können eventuelle Ansprüche nur dann gegenüber der BORNHOLMSLINJEN geltend gemacht werden, wenn ein sogenannter Schadenbericht ausgefüllt worden ist.
Im Falle eines Unfalls wenden Sie sich daher bitte sofort an das Personal auf der Fähre. Ein ausgefüllter Schadenbericht bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die BORNHOLMSLINJEN automatisch die Haftung anerkennt. Der Schaden kann der Reederei hier gemeldet werden: forsikring@molslinjen.dk
Die Fähren der BORNHOLMSLINJEN sind in Dänemark eingetragen und die Sicherheitssprachen an Bord sind Dänisch und Englisch.
Rechte der Fahrgäste
Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr tritt am 18. Dezember 2012 in Kraft.
Sie können der Bestimmungen Lesen, indem Sie dem Link rechts auf dieser Seite folgen.